Über die Initiative
Die auf die Absicherung gewerblicher Internetpräsenzen hochspezialisierte IT-Recht Kanzlei erhält täglich Einblicke in die unbarmherzige und harte Abmahnpraxis, die sich auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts in Deutschland in den letzten Jahren unter Mitbewerbern etabliert hat.
Systematisch werden Verstöße gegen die ständig anwachsenden und hochkomplexen rechtlichen Anforderungen verfolgt und meist unmittelbar in Form einer kostenintensiven Abmahnung bedacht. Aufgrund der vom Gesetz angeordneten verschuldensunabhängigen Haftung der Händler auf Unterlassung im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht haben auch versehentlich begangene Rechtsverletzungen schwerwiegende und belastende Folgen für die Händler.
In der Folge wird zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Das „Damoklesschwert“ der Unterlassungserklärung schwebt ein Leben lang über dem Händler und birgt aufgrund der versprochenen Vertragsstrafe für den abgemahnten Händler ein permanentes, enormes Kostenrisiko.
Die von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ stützt sich maßgeblich auf das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme und Kommunikation, da das Ziel des lauteren Wettbewerbs oftmals auch kostenschonender erreicht werden kann.
Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
Unter der Zielsetzung, etwaige Rechtsverstöße auf dem Gebiet des E-Commerce schnell, effizient und mit dem geringstmöglichen Aufwand zu beseitigen und so die Rechtssicherheit aller teilnehmenden Händler ohne die Erhebung von belastenden Abmahnkosten zu erhöhen, verzichten die Teilnehmer untereinander auf eine sofortige kostenpflichtige Abmahnung. Dazu verpflichten sich die Teilnehmer bei Kenntniserlangung von Verletzungshandlungen anderer Teilnehmer auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, Urheber- und Markenrechts zunächst eine kostenfreie schriftliche Warnung auszusprechen.
Diese räumt dem Betroffenen die Möglichkeit ein, sein Fehlverhalten abzustellen, ohne sich unmittelbar hohen Abmahngebühren und existenzbedrohenden Vertragsstrafeforderungen gegenüberzusehen.
Im Gegenzug sichert sich der Teilnehmer aber auch dagegen ab, selbst mit sofortigen Abmahnungen der teilnehmenden Mitbewerber überzogen zu werden, sodass eine Win-Win-Situation entsteht, in der Rechtsverletzungen kostenfrei und unkompliziert unterbunden werden können.
Die Aussprache einer förmlichen Abmahnung nach Ablauf einer Anstandsfrist bleibt möglich
Freilich verpflichtet eine Teilnahme bei „Fairness im Handel“ aber nicht dazu, andauernde Rechtsverstöße anderer Teilnehmer dauerhaft hinzunehmen. Sichergestellt werden soll nur, dass von der geltenden Praxis der sofortigen kostenpflichtigen Abmahnung im Interesse einer kollegialen und fairen Umgangsweise der Teilnehmer untereinander abgewichen wird. Stellt der Konkurrent das betroffene, in der Warnung bezeichnete Verhalten auch nach 7 Kalendertagen nicht ab, darf auf das Instrument der Abmahnung oder die klageweise Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zurückgegriffen werden.
Erkennbarkeit der Teilnehmer
Um eine lückenlose Erkennbarkeit anderer Teilnehmer zu gewährleisten, gegenüber denen die Verpflichtung zu mehr Fairness im Handel eingehalten werden soll, stellt die IT-Recht Kanzlei ein eigenes Logo bereit, welches Teilnehmer in ihre Internetpräsenzen einbinden und damit gegenüber Mitbewerben und Kunden gleichermaßen zum Ausdruck bringen, Teilnehmer der Initiative zu sein. Dies garantiert eine schnelle Zuordnung und verbrieft die Einhaltung der Teilnahmebedingung von „Fairness im Handel“.
Zusätzlich wird empfohlen, einen Hinweis auf die Teilnahme auch in das jeweilige Impressum aufzunehmen. Dieses wird regelmäßig für die unverbindliche Kontaktaufnahme der Teilnehmer untereinander maßgeblich sein und kann die Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zur Initiative für alle anderen sicherstellen.