Bei der IT-Recht Kanzlei handelt es sich um eine insbesondere im Bereich des Rechts des Ecommerce hochspezialisierte, mittelständische Anwaltssozietät, die bereits seit dem Jahr 2004 besteht.
Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich darauf, kommerzielle Internetpräsenzen plattformunabhängig durch fachanwaltliche Beratung rechtssicher zu gestalten und den Betreiber somit insbesondere vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen.
Dabei werden dem jeweiligen Betreiber der Präsenz zum einen abmahnsichere Rechtstexte überlassen, zum anderen wird auch eine vollumfängliche Prüfung der Gestaltung der Internetpräsenz sowie der dort veröffentlichten Angebote im Rahmen der „Unlimited-Pakete“ angeboten. Letztere kann entweder einmalig erfolgen, oder – sofern der Betreiber auf eine dauerhafte Rechtssicherheit Wert legt – optional im Rahmen eines „Update-Service“ auch dauerhaft.
Derzeit nutzen weit über 40.000 Internetpräsenzen die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.


eRecht24 wurde im Jahr 1999 gegründet, um Unternehmern, Shopbetreibern und Gründern Lösungen zu allen Fragen und Fallstricken des Internetrechts zu Verfügung zu stellen.
„Das Ziel von eRecht24 ist es schon seit Jahren, Unternehmer und Shopbetreiber vor teuren Abmahnungen zu schützen. Deshalb unterstützen wir als Partner die Initiative „FAIRNESS IM HANDEL“. Damit Sie sich als Teilnehmer der Initiative auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist: Den Erfolg Ihres Online Shops.“