Fairness im Handel
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„Fairness im Handel“ steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Die Initiative der IT-Recht Kanzlei und eRecht24 verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels.

JETZT AN INITIATIVE TEILNEHMEN

Profitieren Sie so wie die mehr als 20.000 Teilnehmer
der Inititative von einem fairen Miteinander und weniger Abmahnrisiko.

Vorteile für teilnehmende Händler
  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandungen

    Weder die Teilnahme an der Initiative noch die Erledigung von im Rahmen der Initiative gemeldeten Rechtsverletzungen ist für Sie als Mandant/in der IT-Recht Kanzlei mit weiteren Kosten verbunden.

  • Reduzieren Sie Ihr Abmahnrisiko

    Teilnehmer reduzieren das eigene Abmahnrisiko durch ihre Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

  • Dokumentiertes Fairplay

    Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihnen Fairplay wichtig ist – das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen.

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    Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“.
    Informationen zur Initiative: fairness-im-handel.de

Weitere Vorteile

KOMMUNIKATION STATT ABMAHNUNG

Die Teilnehmer der Initiative verzichten untereinander auf sofortige Abmahnungen
und weisen in einer kostenfreien Warnung auf etwaige Rechtsverstöße hin.

Wer kann der Initiative beitreten?

Jeder Mandant der IT-Recht Kanzlei kann der Gemeinschaft „Fairness im Handel“ kostenfrei beitreten.

Noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend unsere Sicherheitspakete für Online-Händler vor:

MONATLICH KÜNDBAR

AGB Starter-Paket

Für 9,90 € pro Monat*

AGB für eine Onlinepräsenz.
Inklusive Update-Service.

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MONATLICH KÜNDBAR

AGB Premium-Paket

Für 24,90 € pro Monat*

5 abmahnsichere AGB für
Amazon, ebay, Onlineshop u.v.m.

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Warum sich eine Teilnahme für Sie lohnt?

m-keller

„Ziel der eCommerce-Initiative der IT-Recht Kanzlei und eRecht24 ist ein fairer Wettbewerb im Onlinehandel. Dieser beinhaltet nach unserem Verständnis auch ein faires Miteinander in rechtlichen Belangen. Fehler in diesem Bereich sollen auch ohne kostenintensive Abmahnungen behoben werden können.“
RA Max-Lion Keller LL.M. (IT-Recht), Gesellschafter IT-Recht Kanzlei
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